Verhaltensvereinbarung
Eine gute Schule zeichnet sich vor allem durch ihre Verhaltensvereinbarungen aus. Diese werden in unserer Schule konsequent umgesetzt.
Im Rahmen der Schulentwicklung haben wir uns heuer auf einen die Schulkultur betreffenden Erziehungsplan geeinigt.
Der Erziehungsplan enthält folgende Punkte:
- Handys und elektronische Geräte werden am Unterrichtsbeginn in den Spind gesperrt und erst nach Unterrichtsende wieder aus dem Spind genommen - Ausnahmen nur im Notfall und mit Genehmigung einer Lehrperson.
- Bei Verfehlungen wird das Gerät abgenommen und mit dem Erziehungsberechtigten ein Rückgabetermin vereinbart.
- Piercings und Schmuck werden im Sportunterricht und im Gegenstand Ernährung und Haushalt ausnahmslos entfernt - Abkleben reicht nicht aus.
Bei Nichtbefolgung wird das betroffene Schulkind vom Unterricht ausgeschlossen, was im Wiederholungsfalle zu einem "Nicht Beurteilt" im betreffenden Gegenstand führen kann.
- Erlass des Bundesministeriums GZ 36.377/79 - V/5/2003
- Generelles Rauchverbot im Schulgelände und bei Schulveranstaltungen - Verbot aller nikotinhaltigen Substanzen (herkömmliche Zigaretten, Tabakbeutel, Vaporisationssysteme aller Art zB. Vapes, Pod-Systeme etc.) und aller aromatisierten Vaporisationssysteme ohne Nikotingehalt im Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen
- Dinge, die mutwillig zerstört, beschädigt oder verschmutzt werden, müssen auf eigene Kosten ersetzt oder gereinigt werden.
- Sportanlagen, sowie alle anderen Räumlichkeiten und Unterrichtsmittel sind ausnahmslos ihrer Bestimmung entsprechend zu benützen - Hochsprungmatte nur im Sportunterricht.
- Nach dem Sportunterricht ist ausnahmslose Duschpflicht.
- Essen und Trinken ist ausnahmslos in den dafür vorgesehenen Pausen zulässig
- Aufgrund der vermehrten sportlichen Belastung unserer Schüler*innen wird auf die Notwendigkeit von gesunder Ernährung hingewiesen. Süßigkeiten, salz- und fetthaltige Knabbereien sowie Soft- und Energiedrinks sind daher unerwünscht
- Bekleidungsvorschrift
- Hausschuhpflicht im Schulhaus. Im Essensraum dürfen keine Straßenschuhe getragen werden
- In der Sporthalle sind ausnahmslos saubere Hallenschuhe zu tragen
- Bei Sportstunden im Freien ist adäquates Schuhwerk und Kleidung zu tragen
- Kopfbedeckungen sind im Schulhaus nicht zulässig
- Hosen und Röcke sind so zu tragen, dass die Unterwäsche nicht sichtbar ist
- Bei wiederholten Vergehen gegen die Bekleidungsvorschrift werden die betreffenden Schulkinder zu Lerneinheiten bzw. Sozialdiensten am Nachmittag in der Schule behalten
Alle Schüler*innen und Schulpartner*innen setzen die vorgegebenen Corona-Maßnahmen der zuständigen Ministerien sowie der Bildungsdirektion Steiermark um.
Alle Punkte wurden in der Lehrerkonferenz, Klassensprecherkonferenz und im Schulforum einstimmig beschlossen.
Der Erziehungsplan ersetzt nicht unsere derzeit gültige Schulordnung, aber Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern haben sich geeinigt, diese Punkte besonders zu beherzigen.